Polizeigewalt gegen Geflüchtete rechtens?
Eine Analyse von Aino Korvensyrjä
Die massiven Polizeieinsätze in süddeutschen Aufnahme- und Abschiebelagern gegen hauptsächlich afrikanische Asylsuchende sind eine neue Strategie staatlicher Gewalt, in der es um eine Kooperation zwischen verschiedenen Behörden und Organen geht, u.a. Lagerleitung, Sicherheitspersonal, Polizei, Strafjustiz und Medien. Das Ziel dieser Einsätze ist die Einschüchterung der Geflüchteten sowie die Kriminalisierung jeglicher Solidarität. Wie diese Zusammenarbeit funktioniert und welche Rolle ins- besondere die Gerichte bei der Legitimierung dieser Form von Rassismus spielen, wurde vor dem Amtsgericht Augsburg am 7.11.2018 ausführlich verdeutlicht.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg am 7.11.2018 verteidigten sich zwei gambische Geflüchtete gegen die Vorwürfe wegen Landfriedensbruch, der in der Nacht zum 14.3.2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth stattgefunden haben soll. Zu der Verhandlung kam es, weil die zwei Gambier Rechtsmittel gegen ihre Strafbefehle eingelegt hatten. Zahlreiche Journalist*innen sowie solidarische Prozessbeobachter*innen aus verschiedenen Gruppen und Einzelpersonen unter anderem aus München, Berlin, Stuttgart, Freiburg, Nürnberg, Augsburg und Wien waren zur Verhandlung und zur Kundgebung vor dem Gericht erschienen. Die ausführlichen Einlass- und Identitätskontrollen vor dem Gerichtssaal pro- duzierten ein Déjà-vu: An der Tür des Saals kontrollierten Polizeibeamt*innen Ausweise und verweigerten am Anfang gambischen Geflüchteten den Einlass, weil ihre Ausweise von der Ausländerbehörde als „ungültig“ gestempelt worden waren. Die Richterin reagierte zuerst auf die Beschwerde der Verteidigung mit dem Kommentar, dass „ungültig“ eben „nicht gültig“ hieße – als würde sie über diese häufig von bayerischen Ausländerbehörden eingesetzte, rechtswidrige Praxis, „ungültige“ Ausweise zu erteilen, nichts wissen. Ironischerweise war gerade die Abschaffung dieser rechtswidrigen Praxis sowie der damit zusammenhängenden tagtäglichen rassistischen Polizeikontrollen von Schwarzen Geflüchteten, eine der wichtigen Forderungen der gambischen Community in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth vor dem Polizeieinsatz am 14.3.2018. Am Amtsgericht Augsburg führte der kontrollierende Polizeibeamte diese Praxis einfach fort: „Den kann man doch dann gleich abschieben!“ Letztlich musste die Richterin den Betroffenen jedoch Zutritt zu der öffentlichen Verhand- lung erteilen.