Sachsen: Wie der Traum eines Innenministers wahr wurde
Von Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
Seit Ende 2018 werden in Dresden erneut Menschen allein zum Zweck der Vorbereitung beziehungsweise Durchführung ihrer Abschiebung inhaftiert. Ein Einblick in die bisherigen Versuche, Bemühungen und Schwierigkeiten, eine angemessene rechtliche Beratung im Abschiebeknast zu etablieren.
„Sachsen bleibt beim Thema Abschiebungen konse- quent“, waren die Worte des damaligen Innenministers Sachsens, Markus Ulbig (CDU). Wie konsequent, das zeigte sich bei der Umsetzung der geplanten Ab- schiebehaft in Dresden. Zynisch ließ Ulbig verlauten, dass die Abschiebehaft „selbstverständlich auch der Würde des Menschen Rechnung“ trage. Er bezog seine Aussage auf die getrennte Unterbringung von Familien und Minderjährigen zu alleinstehenden Ausreisepflichtigen. Sicher ist, dass die doppelte Fenstervergitterung der Zellen, die streng regulierten Zeiten für Internetzugang, Sportbereich und Fernsehraum und die zwei im Außengelände angebrachten Federwippen für Kinder, der Würde des Menschen nicht Rechnung tragen. Haft ohne Straftat ist ohnehin würdelos und hinterlässt tiefe Narben bei den Betroffenen.
Die Ausgestaltung der Haftbedingungen obliegt den Bundesländern. Auch in Sachsen wurde im Juni 2018 ein Vollzugsgesetz vom Landtag beschlossen. Mit ‚Ja‘ stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD. Auch aus der Opposition gab es Zustimmung, die Abgeordneten der AfD hoben die Hand. LINKE und Grüne lehnten das Gesetz ab.
Der Bau der Haftanstalt kostete den Freistaat Sachsen 11,7 Millionen Euro. Darin befinden sich 24 Plätze für die Abschiebehaft und 34 für den Ausreisegewahrsam. Die Dauer der Unterbringung in der Haft ist auf höchstens 18 Monate begrenzt, in Gewahrsam sind es maximal zehn Tage. Die Einrichtung hat Anfang Dezember 2018 den Betrieb aufgenommen, bereits Mitte desselben Monats wurden die ersten Menschen inhaftiert.
Viele Haftanstalten in Deutschland sind dazu überge- gangen, ihre Haftbedingungen zu verschärfen, die Abschiebehaft in Dresden startete bereits mit scharfen Regelungen und strenger Überwachung. So ist den Inhaftierten beispielsweise der Besitz eines Telefons mit Kamera nicht gestattet, sie können aber für etwa 30 Euro ein Telefon ohne Kamera in der Einrichtung erwerben. Die Gesundheitsversorgung geht derweil nicht über das Level des Asylbewerberleistungsgesetzes hinaus.