Grundrecht im Weg
Von Sebastian Muy
Grundrecht im Weg
Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Kontext von Abschiebungen
Der Berliner Senat hat sich auf einen Umgang mit dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Zusammenhang mit Abschiebungen aus Geflüchtetenunterkünften geeinigt. Die Einigung lässt befürchten, dass das Grundrecht der Bewohner*innen weiterhin regelmäßig missachtet wird.
Im Jahr 2019 wurde im Berliner Senat monatelang um die Frage gestritten, ob die Polizei rechtlich befugt ist, ohne gerichtlichen Durchsuchungs-beschluss die Schlafzimmer in Flüchtlingswohnheimen zu betreten, um Personen zur Abschiebung abzuholen. Presseberichten zufolge hatte die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständige Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) die Heimbetreiber*innen angeschrieben und angewiesen, der Polizei ein Betreten der Zimmer ohne richterlichen Durch-suchungsbeschluss zu untersagen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte, er habe eine „andere Rechtsauffassung“ und kritisierte, eine politische Lösung scheitere am Widerstand von Breitenbach: Der politische Streit würde so auf dem Rücken von Polizist*innen ausgetragen, die zum Teil schon wegen Hausfriedensbruch angezeigt worden seien.
Ende des Jahres schien der Streit ausgeräumt: Mit einem an die Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkün-ften gerichteten Schreiben vom 23.12.2019 teilten Breitenbach und Geisel mit, ihre Häuser hätten sich auf einige Eckpunkte zur Rechtslage verständigt. In diesem Schreiben heißt es: „Betreten umfasst die Umschau in der Wohnung, solange keine weitergehenden Suchhandlungen stattfinden. Die zielgerichtete Suche nach Personen im Rahmen von Rückführungen ist als Durchsuchung zu qualifizieren und setzt die richterliche Anordnung voraus. Ausnahmen liegen bei Gefahr im Verzug oder bei einer Einwilligung durch den Betroffenen/die Betroffene vor.“ Wie Breitenbach laut einem Zeitungsbericht erklärte, solle dieses Schreiben für Rechtssicherheit sorgen, die Betreiber*innen sollten entlastet werden.