„Gesetze sind veränderbar“
„Gesetze sind veränderbar“
Geschäftsführer Günter Burkhardt über die Arbeit von Pro Asyl.
Pro Asyl existiert seit knapp 30 Jahren. Wie hat sich Ihre Arbeit im Laufe der Zeit verändert?
Wir haben als Organisation begonnen, die sich in Deutschland für die Verteidigung der Menschenrechte und des Grundrechts auf Asyl einsetzt. Mit dem „Asylkompromiss“ von 1993 wurde dieses Grundrecht im Grundgesetz faktisch beseitigt. Wir haben uns seitdem zunehmend auf Europa konzentriert und versuchen, die schweren Verletzungen der Flüchtlings- und Menschenrechte an den Außengrenzen Europas zu dokumentieren und anzuprangern. Insofern hat sich Pro Asyl von einer deutschen zu einer auf europäischer Ebene agierenden Organisation gewandelt.
Welche Strategie verfolgt Pro Asyl dabei?
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir viel bewirken können, wenn wir einzelne Fälle von Flüchtlingen durchklagen, in manchen Fällen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Hier denke ich an das wegweisende Urteil des Verfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vom Juli 2012. Pro Asyl hat die Klage in Deutschland unterstützt und finanziert. In Europa gehen wir mit Einzelfällen bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der im Januar 2011 das Zurückschieben von Flüchtlingen nach Griechenland für menschenrechtswidrig erklärt hat. Zum einen werden so einzelne Flüchtlinge unterstützt, wir schaffen damit aber auch Präzedenzfälle und gehen in die Öffentlichkeit.
Im außereuropäischen Ausland ist Pro Asyl bisher verhältnismäßig wenig aktiv. Wir konzentrieren uns darauf, Menschenrechtsverletzungen an Europas Grenzen aufzuzeigen. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist derzeit die illegale Zurückweisungspraxis an der europäisch-türkischen Grenze. Viele Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak und Iran wählen den Weg über die türkische Grenze nach Europa, denn das ist der nahe liegende Fluchtweg.