„Ein politisches Steuerungsinstrument“
Ein Interview von Matthias Weinzierl
„Ein politisches Steuerungsinstrument“
Der Sprachnachweis ist eine schwer zu nehmende Hürde beim Familiennachzug nach Deutschland
Der Verband binationaler Partnerschaften (iaf ) ist eine bundesweite Interessenvertretung. Er arbeitet als gemeinnütziger Verein in 24 Städten in Deutschland und berät unter anderem Frauen und Männer in allen Fragen einer binationalen Beziehung.
Welche sprachlichen Voraussetzungen sollten vorliegen, wenn jemand, der eine binationale Partnerschaft führt, seine Partnerin beziehungsweise seinen Partner nach Deutschland nachholen möchte?
Das hängt sehr vom Herkunftsland der Partnerin oder des Partners ab. Bei vielen Staaten ist der Nachweis von einfachen Deutsch – kenntnissen ein ent – scheidendes Kriterium für die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung oder zur Eheschließung.
Wie kann man diese Sprachkenntnisse nachweisen?
Das geht ausschließlich über ein Zertifikat eines Goethe Institutes und zwar für die niedrigste Stufe „A1“.Wer dieses Zertifikat nicht nachweisen kann, bekommt kein Visum. Es gibt aber auch einige Länder, die sind von dieser Sprachnachweis-Regelung grundsätzlich ausgenommen. Das sind namentlich: Andorra, Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Monaco, Neuseeland San Marino und die USA.
Mit welcher Begründung sind diese Länder ausgenommen?
Diese Ausnahmen liegen wahrscheinlich an den jeweiligen guten Beziehungen zu den Ländern, die man nicht gefährden möchte. Und die EU-Staaten sind von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen?
Ja, denn in der Europäischen Union gilt das Prinzip der Freizügigkeit. Ebenfalls von dieser Sprachnachweis-Regelung ausgenommen sind Angehörige von Drittstaaten, die mit EUBürgerinnen und Bürgern in Deutschland leben oder zu ihnen nach Deutschland einreisen möchten. Wir sehen darin eine eindeutige Diskriminierung der Inländerinnen und Inländer, weil Deutsche diese Möglichkeit nicht haben.
Was hat dieser geforderte Sprachnachweis für Konsequenzen für binationale Paare?
Den betroffenen Paaren wird einiges zugemutet. Die ausländische Partnerin beziehungsweise der Partner muss irgendwie zu diesem Zertifikat gelangen – teilweise unter sehr schwierigen und widrigen Bedingungen. Ein Goethe Institut gibt es nun einmal nicht in jedem Dorf und nicht jede und jeder wohnt in der Hauptstadt seines Landes. Es wird also von den Leuten verlangt, für einen längeren Zeitraum in die Hauptstadt zu ziehen, die Arbeitsstelle dafür aufzugeben und trotzdem die Kosten für den Deutschkurs und die Prüfung aufbringen zu können. Bei Staaten, die über kein Goethe Institut verfügen, wird den Betroffenen keine vorläufige Einreise nach Deutschland genehmigt, damit sie sich hier vor Ort unter deutlich erleichterten Voraussetzungen die geforderten Sprachkenntnisse aneignen können. Stattdessen wird erwartet, dass man für den Sprachtest auf das Goethe Institut im Nachbarland ausweicht