Asyl_Ästhetiken

Eine Fotostrecke von Kaveh Rostamkhani

Ab August 2018 hat Bayern als erstes Bundesland das Konzept der sogenannten Ankunfts-, Entschei- dungs- und Rückführungszentren (Anker-Zentren) eingeführt, in denen das gesamte Asylverfahren unter einem Dach und mit erhöhter behördlicher Effizienz durchgeführt werden soll. Zentrale Aufnahmestellen für Asylbewerber*innen sind nun angekoppelt an Polizei- und Gerichtswesen.
Während auf Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge von erhöhter Effizienz bei der Durchführung des Asylprozederes die Rede ist, werden Anker-Zentren von Expert*innen durchaus skeptisch beäugt. So führt eine Studie1 kritischer Migrationsforscher*innen auf, dass das Konzept der Anker-Zentren unter anderem die Passivität und Unsicherheit der Geflüchteten verstärken wird. Ferner bemängeln sie in der Studie die hierdurch bedingte räumliche Isolation von den jeweiligen Kommunen – allesamt Faktoren, die mittel- und langfristig die gesellschaftliche Integration erschweren werden.
Ästhetisch lässt sich bereits die Reduzierung rechtsstaatlicher Garantien auf ein Minimum für nicht- weiße nicht-bürgerliche Körper spüren. Es bleibt abzuwarten, welche Dynamiken sich aus dem Zusammentreffen migrantischer Autonomie mit behördlichem Effizienz- und Kontrollbestreben in den Anker-Zentren entwickeln werden. Derweil bleibt gewährt: ein Spind Individualität auf 6m2 Rechtsstaat.

(der ganze Artikel im PDF Format)