Die Richterin und ihr Urteil
Kommentiert von T. Ghosh
Für jeden Asylsuchenden besteht prinzipiell die Möglichkeit, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag abgelehnt hat, Klage gegen diese Entscheidung zu erheben. Vier Afghanen haben vom BAMF einen Ablehnungsbescheid erhalten. Gegen diesen Bescheid klagen sie vor dem Verwaltungsgericht München.
An diesem Vormittag verfolge ich drei Gerichtsver- handlungen. Zusammen mit einem anderen Besucher sitzen wir auf den Besucherstühlen schräg hinter dem jeweiligen Kläger. Unser Blick ist der Richterin zugewandt. Jede Gestik, jede Mimik ist deutlich zu erkennen. Die jeweiligen Kläger hingegen sehen wir nur von hinten. Wie sie sich inszenieren und wie sie auf Außenstehende wirken, darüber kann ich keine Aussage treffen. Ausnahmslos beziehen sich meine kritischen Reflexionen auf diese drei beobachteten Gerichtsverhandlungen. Keineswegs will ich damit ein generalisierendes Urteil über andere Gerichtsverhandlungen fällen, in denen eine Entscheidung in puncto Abschiebung getroffen werden soll.