Grußwort: Bernhard Seidenath
Sehr geehrte Unterstützer und Freunde des Bayerischen Flüchtlingsrats, sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist eine der großen Errungenschaften unseres Nachkriegsdeutschlands, Flüchtlinge, die in ihren Heimatländern um Leib und Leben fürchten müssen und in dieser elementaren Notlage zu uns kommen, bei uns aufzunehmen. Ihnen Schutz und Obdach zu gewähren, ist nicht nur eine Lehre aus unserer eigenen Geschichte, sondern vor allem eine humanitäre Verpflichtung.
Der Freistaat Bayern wird – wie die gesamte Bundesrepublik Deutschland – dieser Verpflichtung gerecht. In den letzten Jahren gab es dabei nennenswerte Verbesserungen für die Flüchtlinge: So dürfen sie, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, nach einem Jahr eine Arbeit aufnehmen. Die Essenspakete werden nach einem individuellen Bestellsystem – also auf die Wünsche des Einzelnen zugeschnitten – ausgereicht. Deutlich gelockert wurde die Residenzpflicht: Flüchtlinge müssen ihren Aufenthalt nun nicht mehr auf den eigenen Landkreis beschränken, sondern können sich im gesamten Regierungsbezirk sowie in den direkt an diesen angrenzenden Landkreisen frei bewegen. Weitere Verbesserungen befinden sich in der Umsetzung: So hat der Bayerische Landtag im Juli 2010 beschlossen, dass weit mehr Asylsuchende als bisher aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen. Dies betrifft insbesondere Familien.
Hilfe besteht aber nicht nur in der Gewährung von Schutz und Obdach. Nicht selten sind auch medizinische und psychologische Hilfen nötig. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Personen.
Überall hier erhebt der Bayerische Flüchtlingsrat seit nunmehr 25 Jahren seinen mahnenden Zeigefinger und legt ihn nicht selten in die Wunde. Die engagierten Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen, die 1986 den Bayerischen Flüchtlingsrat als überparteilichen und überregionalen Dachverband ins Leben gerufen haben, haben sich damit um die Menschen, die in Not zu uns kommen, verdient gemacht. So bietet der Flüchtlingsrat Flüchtlingen, engagierten Gruppen und Einzelpersonen Beratung, Information und, wenn nötig, rechtlichen Beistand. Auch versucht der Flüchtlingsrat, durch Öffentlichkeitsarbeit dazu beizutragen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Flüchtlingen weiter wächst.