Muskeln statt Köpfe
Ein Interview von Tobias Klaus und Agnes Andrae
Der Zugang zu Bildung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) setzt sich seit 1998 für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Vereinsziel ist, dass junge Geflüchtete ohne Angst, Ausgrenzung und Diskriminierung aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen erhalten. Ein Gespräch mit Tobias Klaus über das geplante Zuwanderungsgesetz und die Bildungschancen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.
Das im Koalitionsvertrag beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zeitnah verabschiedet werden. Nun sind erste Ergebnisse der Einigung zwischen Union und SPD öffentlich geworden. Was wird sich künftig ändern?
Der Entwurf ist ein angstgetriebener Kompromiss, bei dem sich in weiten Teilen die Hardliner aus dem Innenministerium durchgesetzt haben. Für den Asylbereich sind die geplanten Änderungen bei der Ausbildungsduldung und die Einführung einer neuen Beschäftigungsduldung relevant. Geplant ist, dass geduldete Schutzsuchende, die seit mindestens eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt vollständig sichern können, eine sogenannte „Beschäftigungsduldung“ erhalten. Die Hürden sind also sehr hoch. Alleinerziehende oder andere Personen, die nur in Teilzeit arbeiten können, werden von dieser Regelung komplett ausgeschlossen. Schüler*innen und Studierende bleiben komplett außen vor. Es würden aber auch gutverdienende Fachkräfte, die Teilzeit arbeiten und dennoch ihren Lebensunterhalt vollständig ichern, ausgeschlossen. Ebenso vollzeitarbeitende Geringverdienende in Städten mit sehr hohen Lebenshaltungskosten. Regelungen, die ansonsten üblich sind, welche Ausnahmen bei der Lebensunterhaltssicherung für Alleinerziehende, Schüler*innen, Studierende, alte und kranke Menschen ermöglichen, sucht man vergebens.