Schlechte Karten für alle

Von Franziska Schmidt

Mit seiner besonders restriktiven Umsetzung der Bezahlkarte schafft Bayern ein staatliches Kontrollinstrument, das Geflüchtete im Alltag einschränkt und diskriminiert. Es ist ein weiterer Schritt einer Asylpolitik, die Asylsuchende systematisch ihrer Selbstbestimmung und Freiheit beraubt und rassistische Stereotype bedient.

Das Entscheidende an der Menschenwürde ist ja: Sie gilt für alle gleichermaßen. Theoretisch. Praktisch aber dann doch nicht ganz. Mit der Bezahlkarte wird wieder einmal deutlich: In Deutschland sind wohl einige weniger würdig als andere. Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2012 urteilte „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, macht die Regierung einmal wieder genau das: Mit der Bezahlkarte wird eine weitere diskriminierende Einschränkung von Sozialleistungen eingeführt, um das Leben von Asylsuchenden so unbequem wie möglich zu machen. Ob das mit dem Grundgesetz und den Ansichten des höchsten deutschen Gerichts zusammenpasst? – Egal, Hauptsache Abschreckung. Um welches Geld geht es hier eigentlich? Mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) ist in Deutschland geregelt, dass allen Personen die Führung eines Lebens zu ermöglichen ist, das „der Würde des Menschen entspricht“, also direkt angelehnt an den §1 des Grundgesetzes. Asylsuchende und Menschen mit abgelehntem Asylgesuch fallen allerdings nicht unter das SGB. 1993 wurde mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein Sondergesetz für Asylsuchende geschaffen, deren Leistungen dadurch weit unter dem SGB-Niveau liegen. Bei der höchsten Bedarfsstufe gibt es nach dem AsylbLG im Jahr 2024 höchstens 460 Euro im Monat. Wer aber beispielsweise in einem ANKER-Zentrum untergebracht ist, erhält von diesem Betrag einen Teil nur als Sachleistung, wie zum Beispiel den Bedarf für Essen und Hygieneartikel. Oft bleiben so am Ende Beträge von weniger als 150 Euro übrig, die Menschen monatlich zur Verfügung stehen. Auch der Zugang zum Gesundheitssystem ist durch das AsylbLG eingeschränkt, sowie die Arbeitspflicht mit einem „Lohn“ von 80ct/h darin geregelt. Die Kampagne „AsylbLG abschaffen!“ kämpft für ein endgültiges Ende dieses diskriminierenden Gesetzes (asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de).

(der ganze Artikel im PDF Format)