Was tun wenn’s brennt?

Ein Leitfaden für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

Das deutsche Asylrecht ist kompliziert und ändert sich ständig. Daher sind viele Ehrenamtliche, die noch keine oder wenig Erfahrung in der Unterstützung von Flüchtlingen haben, oftmals überfordert. Aber: Nicht abschrecken lassen! Der folgende Leitfaden hilft, bei konkreten Fragen und Problemen die Hilfe- stellung zu strukturieren.

 

ERSTE FRAGE:

Brennt es überhaupt?

 

Parallel zur Eröffnung eines Asylverfahrens wird rou- tinemäßig nach der Dublin-III-Verordnung geprüft, ob ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren und die Auf- nahme eines Flüchtlings verantwortlich ist. Dann bekommen zahlreiche Flüchtlinge schon nach einigen Wochen ein Schreiben des Bundesamtes in gelbem Um- schlag. Hierin wird ihnen eröffnet, dass ein Staat xy – sagen wir mal: Ungarn – zuständig ist. Im gleichen Schreiben steht, dass Ungarn der Rücknahme des Flüchtlings zugestimmt hat (mit Datum, wann das geschah) und dass das Asylverfahren in Deutsch- land damit nicht weiter durchgeführt wird. Es brennt. Ehrenamtliche wer- den bei solchen und an- deren Gelegenheiten oft zu Rate gezogen und gebeten, den Inhalt des Schreibens zu übersetzen und zu erklären. Problematisch wird es, wenn Ehrenamtliche nicht gefragt werden und von der Existenz eines solchen Briefes erst später erfahren. Denn die Frist für eine Klage gegen dieses Schreiben ist nur kurz. Es gilt also aufmerksam zu sein und den Flüchtlingen, mit denen man zu tun hat, regelmäßig anzubieten, Behördenbriefe mit ihnen zu besprechen. Nicht alle Briefe vom Amt sind aber auch gleich gefährlich. Manchmal denken Flüchtlinge, sie haben ihre Abschiebeankündigung in der Hand und dabei handelt es sich „nur“ um die Mitteilung, dass ihr Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde. Hier gibt es die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen oder andere Schritte zu unternehmen.

ZWEITE FRAGE:

Wo bekomme ich Unterstützung?

 

Generell gilt: Im Zweifel sollte man eine Beratungsstelle aufsuchen und einen Rechtsbeistand kontaktieren. Wer den Inhalt eines Behördenbriefs nicht wirklich versteht, sollte sich bei Beratungsstellen Hilfe holen. Diese haben in der Regel Erfahrung und können schnell sehen, welchen Inhalt und welche Konsequenzen ein Behör- denschreiben hat. Bei Dublin-Verfahren ist es rat- sam, regelmäßig bei einer kundigen Anwältin oder einem kundigen Anwalt um Rat zu fragen. Diese sollten sich mit Dublin-Verfahren auskennen und hier auf dem aktuellen Stand sein. Eine Klage ist nämlich nicht immer erfolgversprechend und die Rechtsprechung und Praxis kann sich schnell än- dern. Es hängt von allgemeinen Entwicklungen ab, aber auch von der Entscheidungspraxis des jeweils zuständi- gen Verwaltungsgerichts. Anwältinnen und Anwälte können Akteneinsicht beantragen und damit sehen, um welches Verfahren es sich handelt und auf welchem Stand es ist. Aber auch im regulären Asylverfahren ist es oft hilfreich, eine Rechtsberatung oder Rechtsbeis- tand einzuschalten. Häufig bieten erfahrene Ausländer- oder Asylrechtsanwältinnen und -anwälte auch an, umsonst oder für eine geringe Gebühr die Schreiben anzusehen und einen ersten Rat zu erteilen. In bestimmten Fällen kann auch der Rechtshilfefonds von Pro Asyl (anzufragen über den jeweiligen Flüchtlingsrat) finanzielle Unterstützung leisten.

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