„Wer reist in Österreich schon legal ein?“
Ein Interview von Matthias Weinzierl
Der parteiunabhängige Wiener Verein Purple Sheep (www.purplesheep.at) wurde 2010 von Karin Klaric, Kurosh Allahyari und Brigitte Mayer gegründet, in Reaktion auf die Änderungen im österreichischen Asylgesetz. Er hat die Zielsetzung, die Rechte von Asylsuchenden sowie Migrantinnen und Migranten zu fördern und zu schützen, nach dem Prinzip Respect – Protect – Fulfill. Das Repertoire von Purple Sheep umfasst Rechts- beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen sowie die Dokumentation von Missständen im österreichischen Asylsystem. Matthias Weinzierl hat sich für die Hinterland mit Karin Klaric von Purple Sheep unterhalten.
Was macht Purple Sheep und wie seid ihr entstanden?
2010 gab es eine Gesetzesänderung in Österreich. Die österreichische Regierung wurde von Europa ermahnt, für Menschen, deren Asylverfahren sehr lange gedauert hat, eine Bleiberechtsregelung einzuführen. Das europäische Anliegen: Wenn der Staat zehn bis zwölf Jahre brauche, über einen Asylantrag zu entscheiden, und sich die Leute in der Zwischenzeit hier integrieren, dann müsse er ihnen einen Aufenthalt ermöglichen. Österreich hat sich gegen diese Vorgabe mit Händen und Füßen gewehrt. Als dann der Europäische Gerichtshof eine Regelung eingefordert hat, hat man 2010 das Asylgesetz und eine Art Bleiberechtsregelung eingeführt. Die hat auf dem Papier gut geklungen. In der Realität konnten die Leute weiterhin ohne Rechtsschutz oder Einspruchsmöglichkeit nach zehn, zwölf Jahren andauern- dem Asylverfahren abgeschoben werden. Diese Gesetzesänderung hat jedoch eine so enorme Verschärfung des Asylrechts dargestellt, dass wir gesagt haben, jetzt geht’s nimmer, jetzt werden Leute ihrer Rechte beraubt, der Rechtsschutz wird eingeschränkt in einem Ausmaß, in dem das in einer Demokratie nicht sein darf.
Die EU hat einen Missstand angeprangert, der behoben werden sollte; und die Lösung war dann eine Verschlimmerung?
Genau. Es gab vorher keine Regelung für diese Fälle und keine Möglichkeit, einen Antrag auf ein Bleiberecht zu stellen. Dann wurde das Bleiberecht eingeführt. Gut, denn wenn jetzt ein Asylverfahren länger als fünf Jahre dauert, dann kann der Betroffene sein Bleiberecht beantragen. Der Haken dabei: Während über seinen Antrag entschieden wird, kann er trotzdem abgeschoben werden, und sobald er außer Landes gebracht wurde, wird sein Verfahren eingestellt.